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KFZ-Versicherung

Wer ein Auto besitzt ist nicht nur mobil.
Durch die Teilnahme am Verkehr setzt man sich und die anderen Verkehrsteilnehmer Risiken aus, gegen deren finanzielle Folgen man sich ausreichend absichern sollte.
Hier rüber sollte man sich eingehend informieren, da es eine schier unendliche Zahl an Tarifen gibt
und man viel Geld sparen kann, wenn man sich ausreichend informiert.

Die Schadenfreiheitsklassen
 

Die Einteilung bei den Versicherern erfolgt in so genannte Schadenfreiheitsklassen.
Sowohl für die Haftpflichtversicherung wie für die Kaskoversicherung wird mit Hilfe der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Schadenfreiheitsrabatt (SF) ermittelt.

Die SF-Klasse wird nach Anzahl der schadenfreien Jahre bestimmt. Bei den meisten Versicherungen gibt es z.Zt. für PKW 25 SF-Klassen.
Sie können die aktuelle SF-Klasse Ihres Autos in der letzen Beitragsrechnung oder in der Versicherungspolice finden.

Die SF-Klassen und damit die Beitragssätze sind bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich. Jeweils zu Jahresbeginn erfolgt eine Auf- oder Abstufung in die nächste Schadenfreiheitsklasse. Wer unfallfrei gefahren ist, wird dafür mit einer Aufstufung belohnt und muss einen geringeren Versicherungsbeitrag zahlen. Kurz: Sie bekommen einen Schadensfreiheitsrabatt.

Wer Schuld an einem Unfall hatte, wird abgestuft und muss eine höhere Prämie zahlen.
Bei langjähriger Schadenfreiheit und geringer verursachter Schadenhöhe ist es manchmal ratsam, die Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen, um den erreichten Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren.

Da Frauen laut Statistik weniger Unfälle verursachen als Männer, bieten viele Versicherer Sondertarife für Frauen an, die zum Teil erhebliche Rabatte beinhalten.

Darüber hinaus werden auch Statistiken herangezogen, die Auskunft über das Risiko geben sollen.
Ist das Risiko in der Statistik besonders hoch, z.B. bei Fahranfängern, dann steigen auch die Beiträge.

Fahranfänger
 

Fahranfänger haben jedoch einige Möglichkeiten, um den hohen Beiträgen zu entgehen.

  •  
Anmeldung als Zweitwagen bei den Eltern. So lassen sich die Beiträge von 230 Prozent auf 140 Prozent und weniger senken.
  •  
Die Versicherung bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wie die der Eltern abschließen.
  •  
Wer zuvor unfallfrei Moped oder Motorrad gefahren ist, kann möglicherweise von einem günstigen Angebot für eine Autoversicherung profitieren.
 

Die KFZ- Haftpflicht
 

Die KFZ-Versicherungs-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung.
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben, so dass alle Fremdschäden bezahlt werden, für die Fahrer oder Halter aufzukommen haben.
Deshalb muss bei Zulassung eines KFZ die Versicherung bei der Zulassungsstelle durch die Versicherungsdoppelkarte nachgewiesen werden.

Bei Sachschäden geht die gesetzliche Mindestdeckung bis 500.000 Euro,
bei Vermögensschäden bis 50.000.
Personenschäden sind mindestens mit 2,5 Millionen Euro versichert.
Allerdings sollte man eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung abschließen, da die Kosten einer Heilung (Operation, Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation) diesen Betrag schnell übersteigen können, vor allem, wenn es sich um mehr als einen Geschädigten handelt.

Im Rahmen einer KFZ-Haftpflichtversicherung kann man außerdem eine Insassenunfallversicherung abschließen.

Die Insassenunfallversicherung
 

Die Insassenunfallversicherung leistet, wenn es nach einem Unfall keinen Schuldigen gibt, der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder keinen Versicherungsschutz hat. In allen anderen Fällen leistet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Der Fahrer selbst kann bei einem selbstverschuldeten Unfall keine KFZ-Versicherungs-Haftpflichtansprüche geltend machen.
Daher ist für den Fahrer die Insassenunfallversicherung wichtiger als für die Beifahrer. Anstelle der Insassenunfallversicherung empfiehlt sich aber auch die normale Unfallversicherung, die kaum teurer ist, dafür aber 24 Stunden am Tag und nicht nur während der Autofahrt gilt.
Neben der gesetzlich vorgeschrieben KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es noch die freiwilligen Optionen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.
 

Die Teilkaskoversicherung
 

Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden am eigenen Fahrzeug sowie den fest verbundenen oder unter Verschluss verwahrten Teilen durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Beschädigungen durch äußere Einwirkungen (Sturm, Hagel, Blitzschlag, usw.), Kollision mit Wild sowie Schäden der Elektroanlage durch Kurzschluss und Schäden an der Verglasung.
 

Die Vollkaskoversicherung
 

Sie übernimmt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch die Kosten für Reparaturen nach selbstverschuldeten Unfällen und mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen (Vandalismus).
  TIPP  
Wenn das Fahrzeug im Laufe des Jahres zugelassen wird, gilt eine Frist von sechs Monaten, um auch von einer Höherstufung profitieren zu können.
Das bedeutet:
Wer sein Fahrzeug nach dem 1. Juli anmeldet, bleibt auch im folgenden Jahr in derselben Schadenfreiheitsklasse. Am "günstigsten" ist es, sein Auto Ende Juni anzumelden.
 
 

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G E L T I N G E R
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Steuernummer: 1509902363

FA Flensburg

Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34 d der Gewerbeordnung tätig und haben die Eintragung ins Vermittlerregister beantragt

Vermittlerregister: IHK Flensburg Nr.: D-J16Q-ZDOOR-84

Beschwerdestelle für die außergerichtliche Streitbeilegung sind:

Versicherungsombudsmann e. V., Prof. Wolfgamg Römer, PF 08 06 22, 10006 Berlin (s. auch www.versicherungsombudmann.de)

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Dr. Helmut Müller, Kronenstr.13, 10117 Berlin (s. auch www.pkv-ombudsmann.de)

Adresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Abs. 1 GewO

Deutscher Industrie- & Handelkammertag (DIHK) e.V.

Breite Str.29, 10178 Berlin, Tel.: 030-203080

Internet: www.vermittlerregister.info